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Wissenswertes
Belastung
durch die BOS:
Damit Sie die Berufsoberschule mit Erfolg abschließen können, bedarf es
Ihres ganzen Einsatzes. Die volle Auslastung Ihrer Arbeitskraft und
Arbeitszeit lässt neben dem
Schulbesuch keine berufliche Tätigkeit
zu.
Kosten
des Schulbesuchs:
Schulgeld wird nicht erhoben. Für die lernmittelfreien Bücher kann ein
Büchergeld in Höhe von 40,00 € erhoben werden. Die Kosten Ihres Schulwegs haben Sie in
der Regel selbst zu tragen. Für "sonstige Lernmittel", die die
Schule zur Verfügung stellt, haben Sie je Schuljahr einen Beitrag von
etwa 20,00 € zu leisten.
Wehrdienst:
Auf Antrag werden Berufsoberschüler für die Zeit ihres Schulbesuchs vom
Wehrdienst freigestellt. Die Abschlussprüfungen am Ende des ersten und
zweiten Schuljahres finden so rechtzeitig statt, dass die Zeugnisse spätestens
Ende Juli ausgegeben werden können.
Schulzeit
- Ferien:
Schuljahresbeginn und -ende sowie die Unterbrechung durch Ferien und
Feiertage werden jährlich durch die Ferienordnung an bayerischen Schulen
festgelegt. Abweichungen gegenüber anderen Schulen bestehen nicht.
An der Staatl. Berufsoberschule Landshut ist die Fünftagewoche eingeführt.
Das bedeutet, dass nicht nur an allen Vormittagen, sondern auch an einem
oder mehreren Nachmittagen Unterricht stattfindet.
Probezeit:
Grundsätzlich haben alle Schüler der 11. und 12. Klasse eine Probezeit bis Mitte
Dezember des jeweiligen Schuljahres.
Die Probezeit gilt als bestanden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht in
zwei Fächern die Durchschnittsnote 5 oder in einem Fach die
Durchschnittsnote 6 erzielt wurde.
Ausgenommen von dieser Probezeitregelung sind lediglich
Schüler, die aus der Vorstufe der BOS vorgerückt sind und in keinem Fach
Note 5 im Jahreszeugnis erzielt haben oder
Schüler, die die Probezeit schon einmal bestanden und ein
Jahreszeugnis erhalten haben.
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