Ausbildungsförderung

Für alle Berufsoberschüler, die die 12. oder 13. Klasse besuchen, besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Förderung nach dem Bafög, die vom Einkommen der Eltern unabhängig ist. Diese beträgt zur Zeit monatlich 354,- EUR. Für auswärtige Schüler, die in Landshut wohnen müssen, ist sie auf 443,- EUR festgesetzt. Diese Beträge können sich allerdings um sonstige Einkünfte oder Zuwendungen vermindern.
Zusätzlich kann aber noch ein Mietzuschuss bis zu 64,- EUR bewilligt werden. Bei Selbstversicherung kann zur Kranken-/Pflegeversicherung ein Zuschuss in Höhe von 47,-/8,- EUR gewährt werden.
Genaue Auskünfte über Altersgrenzen, Anrechnung von Einkommen, Vermögen usw. erhalten Sie beim zuständigen Bafög-Amt. Schüler, die die Vorstufe besuchen, können eine vom Einkommen der Eltern abhängige Unterstützung beantragen.

Wissenswertes

Belastung durch die BOS:
Damit Sie die Berufsoberschule mit Erfolg abschließen können, bedarf es Ihres ganzen Einsatzes. Die volle Auslastung Ihrer Arbeitskraft und Arbeitszeit lässt neben dem Schulbesuch keine berufliche Tätigkeit zu.

Kosten des Schulbesuchs:
Schulgeld wird nicht erhoben. Für die lernmittelfreien Bücher kann ein Büchergeld in Höhe von 40,00 € erhoben werden. Die Kosten Ihres Schulwegs haben Sie in der Regel selbst zu tragen. Für "sonstige Lernmittel", die die Schule zur Verfügung stellt, haben Sie je Schuljahr einen Beitrag von etwa 20,00 € zu leisten.

Wehrdienst:
Auf Antrag werden Berufsoberschüler für die Zeit ihres Schulbesuchs vom Wehrdienst freigestellt. Die Abschlussprüfungen am Ende des ersten und zweiten Schuljahres finden so rechtzeitig statt, dass die Zeugnisse spätestens Ende Juli ausgegeben werden können. 

Schulzeit - Ferien:
Schuljahresbeginn und -ende sowie die Unterbrechung durch Ferien und Feiertage werden jährlich durch die Ferienordnung an bayerischen Schulen festgelegt. Abweichungen gegenüber anderen Schulen bestehen nicht.
An der Staatl. Berufsoberschule Landshut ist die Fünftagewoche eingeführt. Das bedeutet, dass nicht nur an allen Vormittagen, sondern auch an einem oder mehreren Nachmittagen Unterricht stattfindet.

Probezeit:
Grundsätzlich haben alle Schüler der 11. und 12. Klasse eine Probezeit bis Mitte Dezember des jeweiligen Schuljahres.
Die Probezeit gilt als bestanden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nicht in zwei Fächern die Durchschnittsnote 5 oder in einem Fach die Durchschnittsnote 6 erzielt wurde.
Ausgenommen von dieser Probezeitregelung sind lediglich
Schüler, die aus der Vorstufe der BOS vorgerückt sind und in keinem Fach Note 5 im Jahreszeugnis erzielt haben oder
Schüler, die die Probezeit schon einmal bestanden und ein Jahreszeugnis erhalten haben.