Prüfungen an der BOS

Prüfungen im Jahresfortgang

Im Jahresfortgang werden in den meisten Fächern zwischen zwei bis vier Schulaufgaben geschrieben (genauere Angaben hier). Aus diesen wird eine schriftliche Gesamtnote errechnet. Zusammen mit dem mündlichen Notenschnitt, der sich aus Extemporalen und echten mündlichen Leistungen errechnet, ergibt sich die Jahresfortgangsnote, die im Jahresabschlusszeugnis erscheint. 

Abschlussprüfung zum Fachabitur

Am Ende des 12. Schuljahres können (freiwillig) die Schüler in den Prüfungsfächern eine schriftliche Abschlussprüfung ablegen, wofür die Aufgaben für ganz Bayern zentral gestellt werden. Mündliche Prüfungen können sich bei Bedarf anschließen. In den übrigen Fächern ergeben sich die Noten aus den Leistungen, die während des Schuljahres erbracht wurden.

Abschlussprüfung zum fachgebundenen Abitur

Am Ende des  13. Schuljahres haben die Schüler in den Prüfungsfächern eine schriftliche Abschlussprüfung abzulegen, wofür die Aufgaben für ganz Bayern zentral gestellt werden. Mündliche Prüfungen können sich bei Bedarf anschließen. In den übrigen Fächern ergeben sich die Noten aus den Leistungen, die während des Schuljahres erbracht wurden.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife erwerben Sie die Studienberechtigung zu folgenden Studienfächern: (hier klicken)

Abschlussprüfung zum allgemeinen Abitur

Wer die Abschlussprüfung zum fachgebundenen Abitur an der Berufsoberschule ablegt oder zu einem früheren Termin erfolgreich abgelegt hat, kann sich einer Zusatzprüfung in einer zweiten Fremdsprache unterziehen und damit das allgemeine Abitur  erwerben, die die Möglichkeit zu jedem Studium an jeder deutschen Universität eröffnet. Die Voraussetzung für das allgemeine Abitur erwerben auch Schüler, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 regelmäßig den Wahlunterricht in der 2. Fremdsprache besuchen und dort mindestens ausreichende Leistungen erzielen. Vor Eintritt in die BOS erworbene Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache werden unter bestimmten Umständen anerkannt.

Prüfungen zur Aufnahme an die BOS

Die folgenden Regeln sind nur als Anhaltspunkt zu verstehen. Bitte wenden Sie sich auf jeden Fall persönlich und rechtzeitig an das Sekretariat der BOS Landshut, um die Bedingungen für Ihre Aufnahme in die BOS zu klären! 

Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule (ohne Aufnahmeprüfung) ist gegeben

a. bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums 
oder
b. bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf. 

Wer die Voraussetzungen a. oder b. nicht erfüllt, wird aufgenommen, wenn er im Jahreszeugnis des Vorkurses oder der Vorklasse in allen Fächern mindestens die Note 4 erzielt hat.  

Trifft dies nicht zu, muss sich der Schüler einer schriftlichen Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch unterziehen und einen Durchschnitt von mindestens 3,5 erzielen, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf. 

Die Aufnahmeprüfung entfällt in den Fächern, in denen im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss mindestens die Note 3 vorliegt.

Die Aufnahmeprüfung wird zentral gestellt. Was Sie erwartet, können Sie unter http://www.mb-ost.de anschauen. Wechseln sie auf dieser Seite in die Rubrik "allgemeine Infos" und anschließend wählen sie den Punkt "Aufnahmeprüfung". 

Die Aufnahmeprüfung findet am Ende des vorhergehenden Schuljahres statt. Den Prüfungstag erfahren Sie unter Termine bzw. erfragen Sie bei Ihrer Anmeldung im Sekretariat.